Wir bereiten Angaben zu Beschäftigten und Einsatzorten für Meldungen im Meldeportal-Mindestlohn vor und unterstützen die Organisation von Änderungen und Rückfragen.
Meldepflichten vor dem Einsatz klären
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen unter bestimmten Voraussetzungen vor Beginn einer Tätigkeit in Deutschland eine Meldung abgeben. Ob eine Pflicht besteht, hängt unter anderem von der Branche und den einschlägigen Regelungen ab.
Wir erfassen Ihre Einsätze und unterstützen die Vorbereitung für das Meldeportal-Mindestlohn. Dabei werden Arbeitgeber, Beschäftigte und Einsatzorte entsprechend dem jeweiligen Verfahren berücksichtigt.
Änderungen und Unterlagen im Blick behalten
Soweit eine Meldung erforderlich ist, muss sie rechtzeitig erfolgen. Änderungen der gemeldeten Angaben können weitere Mitteilungen notwendig machen.
Wir helfen Ihnen, Einsatzzeiträume, Arbeitsorte und Ansprechpartner geordnet zu führen. Für mögliche Rückfragen oder Kontrollen organisieren wir die vereinbarten Unterlagen gemeinsam mit Ihnen.
Unser Leistungsumfang
- Unterstützung bei Unternehmenskonto und Angaben im Meldeportal-Mindestlohn
- Vorbereitung der Beschäftigten-, Einsatz- und Ansprechpartnerdaten
- Organisation erforderlicher Meldungen und Änderungen
- Zusammenstellung von Verträgen, A1-Bescheinigungen, Arbeitszeit- und Lohnnachweisen
- Administrative Unterstützung bei Rückfragen und Kontrollen
- Koordination weitergehender fachlicher Betreuung bei Bedarf
Nennen Sie Einsatzorte und Entsendezeiträume. Wir besprechen Angaben für die Zollmeldungen und die benötigten Nachweise.