Wir bereiten Angaben zu Aufenthaltszeiten, Arbeitsorten und Vergütung entsandter Beschäftigter vor und koordinieren Unterlagen und Kommunikation mit den zuständigen Fachleuten. Optima Prime organisiert Unterlagen, Kommunikation und administrative Unterstützung. Konkrete Steuerberatung, die Erstellung deutscher Steuererklärungen und die Vertretung in Steuersachen übernehmen die jeweils hierzu befugten Partner.
Steuern und Beiträge bei Entsendungen
Bei entsandten Beschäftigten müssen Einkommensteuer, Lohnabrechnung und Sozialversicherung getrennt betrachtet werden. Entscheidend sind unter anderem Arbeitsort, Einsatzdauer und die Verhältnisse beim Arbeitgeber.
Wir erfassen die relevanten Angaben und koordinieren die weiteren Schritte mit den zuständigen Fachleuten.
183 Tage und das Doppelbesteuerungsabkommen
Artikel 15 des deutsch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens regelt die Zuordnung des Besteuerungsrechts für Arbeitslohn. Die Tätigkeit in Deutschland und die Aufenthaltsdauer spielen dabei eine wichtige Rolle. Die 183-Tage-Grenze ist jedoch nur ein Teil der Prüfung.
Wir bereiten die Angaben zu Aufenthalt, Einsatz und Vergütung für die steuerliche Beurteilung auf. Ein kurzer Einsatz bedeutet nicht automatisch, dass keine deutschen Steuerpflichten bestehen.
Kurzfristige Einsätze sorgfältig einordnen
Eine Besteuerung ausschließlich im Ansässigkeitsstaat kommt nur in Betracht, wenn die einschlägigen Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind. Neben der Aufenthaltsdauer sind insbesondere die Ansässigkeit des Arbeitgebers und die wirtschaftliche Tragung des Arbeitslohns durch eine Betriebsstätte relevant.
Deshalb betrachten wir den konkreten Auftrag und die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse, bevor die weitere Abwicklung festgelegt wird.
Längere Aufenthalte und Änderungen des Einsatzes
Bei längeren Einsätzen oder Änderungen des Auftrags müssen die steuerliche Einordnung und die laufenden Unterlagen erneut betrachtet werden. Wir unterstützen die Organisation der erforderlichen Abrechnungen und der Kommunikation mit den zuständigen Stellen.
Soweit gesonderte Bescheinigungen oder Freistellungsverfahren benötigt werden, koordinieren wir deren Vorbereitung im passenden Verfahren.
Unser Leistungsumfang
- Aufbereitung von Aufenthaltszeiten und Einsatzunterlagen
- Koordination der steuerlichen Prüfung nach dem deutsch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen
- Erfassung von Arbeitgeber- und Betriebsstättenangaben
- Unterstützung bei der Organisation der Lohn- und Steuerabrechnungen
- Vorbereitung erforderlicher Bescheinigungen und Anträge im vereinbarten Umfang
- Laufende Korrespondenz und Abstimmung mit steuerlichen Partnern
Nennen Sie Arbeitsorte und geplante Einsatzzeiten. Wir besprechen die benötigten Unterlagen.