Wir helfen beim Zusammenstellen der Unterlagen für eine Freistellungsbescheinigung und für die Prüfung bereits einbehaltener Bauabzugsteuer. Optima Prime organisiert Unterlagen, Kommunikation und administrative Unterstützung. Konkrete Steuerberatung, die Erstellung deutscher Steuererklärungen und die Vertretung in Steuersachen übernehmen die jeweils hierzu befugten Partner.
Was hinter der Bauabzugsteuer steht
Die Bauabzugsteuer ist in den §§ 48 ff. EStG geregelt. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, behält der Leistungsempfänger einen Teil der Zahlung ein und führt ihn an das zuständige Finanzamt ab.
Für Bauunternehmen kann dies die verfügbare Liquidität beeinflussen. Wir unterstützen die Erfassung der Aufträge und Unterlagen für die Prüfung der Abzugspflicht und möglicher Ausnahmen.
Freistellungsbescheinigung vorbereiten
Eine gültige Freistellungsbescheinigung kann den Leistungsempfänger vom Steuerabzug entlasten. Entscheidend sind unter anderem die Gültigkeit und der Anwendungsbereich.
Wir helfen Ihnen bei den Unterlagen und der Abstimmung mit Ihrem Auftraggeber. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird im konkreten Fall geprüft.
Antrag beim zuständigen Finanzamt
Die Freistellungsbescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt unter anderem Informationen und eine elektronische Möglichkeit zur Prüfung von Bescheinigungen bereit.
Wir begleiten die Zusammenstellung des Antrags, die Einreichung im vereinbarten Umfang und die weitere Korrespondenz. Über die Erteilung entscheidet die Behörde.
Bereits einbehaltene Beträge klären
Bei bereits einbehaltener Bauabzugsteuer kommen je nach Sachverhalt eine Anrechnung oder Erstattung in Betracht. Wir helfen Ihnen, Abrechnungen und Zahlungsnachweise zusammenzustellen und das weitere Vorgehen mit den steuerlichen Partnern abzustimmen.
Unser Leistungsumfang
- Aufbereitung der Bauleistungen für die Prüfung der Abzugspflicht
- Vorbereitung des Antrags auf Freistellungsbescheinigung
- Begleitung der Einreichung beim zuständigen Finanzamt
- Bearbeitung von Rückfragen und Organisation der Korrespondenz
- Unterstützung bei der Abstimmung gültiger Bescheinigungen mit Auftraggebern
- Koordination der Prüfung einer Anrechnung oder Erstattung
Beschreiben Sie Ihre Bauaufträge und vorhandenen Unterlagen. Wir besprechen die Freistellungsbescheinigung oder bereits einbehaltene Beträge.